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Zum Hintergrund einer Abstimmung, die in zweifacher Hinsicht außergewöhnlich ist. Die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet.

(ty) Rund 90 000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Pfaffenhofen sind am heutigen Sonntag dazu aufgerufen, ihren künftigen Landrat zu wählen. Seit 8 Uhr und noch bis 18 Uhr haben die Wahllokale in den 19 Gemeinden geöffnet. Neben Amtsinhaber Martin Wolf (CSU) stehen Norbert Ettenhuber (Grüne) und Franz Niedermayr (FDP) zur Wahl. Gegen 19 Uhr ist mit ersten aussagekräftigen Auszählungs-Ergebnissen dieser Abstimmung zu  rechnen, die in zweifacher Hinsicht keine gewöhnliche ist.

 

Zum einen wird seit der Suspendierung von Landrat Josef Schäch (damals FW) in Pfaffenhofen der Kreischef nicht mehr am selben Tag wie der Kreistag gewählt. Wolf war im Jahr 2011 per Stichwahl zum Nachfolger gekürt worden, er bewirbt sich heute für eine weitere Amtszeit. Im Falle eines Wahlsiegs will Wolf aber – wie auch Ettenhuber – seine Amtszeit freiwillig von sechs auf drei Jahre verkürzen, damit dann im Jahr 2020 der Landrat und der Kreistag wieder gemeinsam gewählt werden können. Niedermayr tritt indes für volle sechs Jahre an. 

Zum anderen ist diese Wahl außergewöhnlich, weil Amtsinhaber Wolf seit einem Verkehrsunfall am 2. April mit schweren Verletzungen im Krankenhaus liegt. Er konnte damit an der heißen Phase des Wahlkampfs nicht aktiv teilnehmen. Außerdem wurde vor einigen Tagen bekannt, dass noch völlig unklar sei, ob Wolf im Falle seiner Wiederwahl die Wahl überhaupt annehmen kann. Wie aus einer Erklärung von Vize-Landrat Anton Westner (CSU) hervorging, die in Absprach mit Wolfs Familie herausgegeben worden war, leidet Martin Wolf an Amnesie, also einer Gedächtnisstörung. 

 

Zum Hintergrund: Der Wahlleiter hat die bei der Landrats-Wahl gewählte Person von ihrer Wahl zu verständigen und sie außerdem aufzufordern, binnen einer Woche – nach Zustellung dieser Mitteilung – zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird eine solche Erklärung von der gewählten Person nicht abgegeben oder kann nicht abgegeben werden, so gilt die Wahl zum Landrat als abgelehnt.  

In diesem Fall wäre die erfolgte Wahl hinfällig und es müsste eine neue Wahl – wohl innerhalb von drei Monaten – stattfinden. Der Termin dafür würde von der Regierung von Oberbayern festgelegt. Für diese neuerliche Wahl müssten die Parteien ihre Kandidaten zunächst wieder in dem vorgeschriebenen Verfahren nominieren. Auch alle Parteien, die aktuell keinen Bewerber im Rennen haben, könnten dann einen Kandidaten aufstellen.

 

Der folgenreiche Verkehrsunfall, in den Wolf verwickelt worden war, ereignete sich am Sonntag, 2. April, gegen 12.05 Uhr auf der Autobahn A99 in Richtung Stuttgart. Dabei wurde Wolf, der mit dem Motorrad unterwegs war, auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle München-Neuherberg schwer verletzt. Eine 53-jährige VW-Fahrerin aus dem Kreis München war nach Angaben der Polizei mit ihrem Pkw auf das vor ihr fahrende Honda-Motorrad des 61-Jährigen aufgefahren. Wolf wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Klinikum gebracht. Die Pkw-Lenkerin und ihre Beifahrerin erlitten einen Schock. Zur genauen Klärung des genauen Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. 

Auf die am heutigen Sonntag stattfindende Landrats-Wahl hatte der tragische Unfall des Amtsinhabers – wie berichtet – „keine unmittelbaren Auswirkungen“. Das hatte ein Sprecher der Kreisbehörde bereits wenige Tage nach dem Unglück auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Die Vorbereitungen für die Wahl sowie der Ablauf der Wahl selbst seien genau geregelt – und zwar im „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte“, kurz: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Und demnach gab es keinen Grund, die längst für den heutigen Tag angesetzte Landratswahl zu verschieben oder abzusagen.

Wolf, der CSU-Bewerber, war als einer von insgesamt drei Kandidaten für die Landratswahl nominiert worden. Der 61-jährige Amtsinhaber aus Pfaffenhofen wird von Norbert Ettenhuber (Grüne) aus Baar-Ebenhausen und Franz Niedermayr (FDP) aus Pfaffenhofen herausgefordert. Die amtliche Frist zur Meldung von Bewerbern beim Landratsamt war bereits am Abend des 16. März abgelaufen. Seither stehen die drei Bewerber offiziell fest. 

Wie Wahlleiter Heinz Taglieber mit Blick auf den heutigen Urnengang mitteilte, ist die Wahl für die Bürger verhältnismäßig einfach durchzuführen. Es gibt nur einen Stimmzettel; darauf darf lediglich einer der drei zur Wahl stehenden Kandidaten angekreuzt werden. „Weitere Bemerkungen und handschriftliche Zusätze sind unzulässig und machen die Stimmabgabe ungültig“, wird betont. 

Die Ergebnisse der Auszählung in den einzelnen Gemeinden sowie die Zusammenfassung für den gesamten Landkreis werden heute Abend laufend entsprechend ihrem Eingang auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht: www.landkreis-pfaffenhofen.de

Unsere Zeitung berichtet am heutigen Abend aktuell über Ergebnisse, Analysen und Reaktionen: Live-Ticker zur Pfaffenhofener Landrats-Wahl

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