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Nur wenige Stunden nach dem brutalen Mord an der kleinen Franziska aus Möckenlohe hat Stefan B. seine damalige Freundin besucht – Die dann mit ihm Schluss gemacht hat 

(ty) „Ich habe ordentlich Scheiße gebaut.“ Mit diesem Satz auf den Lippen stand Stefan B., der mutmaßliche Mörder der kleinen Franziska aus Möckenlohe, am 16. Februar 2014 vor der Tür seiner damaligen Freundin in Neuburg. Es war nur wenige Stunden nach dem grausamen Mord an der zwölfjährigen Franziska aus Möckenlohe am Rathei-Weiher bei Neuburg. Und der Satz war der Grund, warum seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hat. Sie sagte heute vor dem Landgericht Ingolstadt aus. Ebenso wie zwei Zeugen, die Stefan B. noch am Abend des Mordes getroffen hatten.

Nur rund einen Monat war Stefan B. mit seiner letzten Freundin zusammen, die er über ein Internetportal kennengelernt hatte. Die psychisch massiv angeschlagene 21-Jährige, die damals in einer therapeutischen Wohngemeinschaft lebte, mittlerweile indes in einer Obdachlosenunterkunft, hatte zwar das meiste im Bezug auf ihren damaligen Freund vergessen. Immerhin wusste sie noch, dass er sehr rechtsradikale Einstellungen vertreten hat, weswegen er nicht zuletzt Hausverbot in dieser Wohngemeinschaft hatte.

Stefan B. – so schildert es die 21-Jährige – trage auch Tattoos, die auf seine Gesinnung hinwiesen, aber auch auf eine abnorme Brutalitätsveranlagung. So soll er neben dem einem Reichsadler ähnelnden Tattoo auf dem Oberarm auch ein Hakenkreuz irgendwo am Körper tragen und die „Fratze“ von Freddy Krüger, dem abnormen Serienmörder aus der Nighmare-Filmreihe.

Im Gegensatz zu den beiden Zeuginnen, die ganz am Anfang des Verfahrens gehört worden waren und die der Angeklagte entweder vergewaltig oder befummelt haben soll, ist die 21-Jährige eher von jener Kragenweite, die man einem arbeitslosen und nicht sonderlich gepflegten Obdachlosen zutraut. Für sie war einer der Gründe, warum sie die Beziehung zu Stefan B. an jenem Tag nach dem Mord beendet hat, die Tatsache, dass er ihr nicht gesagt habe, was er mit „ich habe ordentliche Scheiße gebaut“ explizit gemeint habe. Sie habe aber auch nicht nachgefragt.  Und es ist schließlich auch nicht ganz auszuschließen, dass sie sich bewusst nicht erinnern will, was der Angeklagte ihr tatsächlich gesagt hat. Denn dass jemand nur aufgrund dieses Satzes eine Beziehung beendet, scheint doch eher unwahrscheinlich. Auf jeden Fall habe – wie sie auf Nachfragen einräumte – auch seine rechtsradikale Einstellung dazu beigetragen. Immer wieder habe er auf Türken, Polen, Russen und andere Ausländer geschimpft, habe auf die Frage, wo er wohne, geantwortet „meistens im Auto“, weil er nicht in der Obdachlosenunterkunft mit Türken und Arabern als Zimmergenossen schlafen wollte. Seinen Ausländerhass hatte er damit begründet, dass seine Schwester von Ausländern umgebracht worden sei, was indes ein nicht belegbares Märchen sein dürfte.

Die „Dominanz“ des Angeklagten und dessen Ausländerhass wären jedenfalls die Gründe gewesen, weswegen er die damalige Unterkunft der Zeugin, die therapeutische Wohngruppe, nicht mehr betreten durfte. Aggressiv jedoch sei er ihr gegenüber nie gewesen. Auch habe es keine für sie erkennbaren Anzeichen gegeben, dass er eine „Vorliebe“ für kleine Mädchen habe.

Das mangelnde Vertrauen jedenfalls – da er ihr nicht gesagt habe, welche „Scheiße er genau gebaut habe – sei für sie Grund genug gewesen, die Beziehung spontan zu beenden. Erstaunlicherweise aber nicht seine früheren Lügen. Denn in dem Internetportal, in dem sie auf ihn gestoßen war, hatte er sich als selbständig und überdurchschnittlich verdienend eingetragen. Fakt war indes, wie sie schnell gemerkt haben muss, dass Stefan B. arbeits- und obdachlos und dementsprechend auch mittellos war.

Bis auf seinen Satz, er habe „Scheiße gebaut“, war weder aus den Aussagen seiner Freundin, noch aus den Aussagen der anderen beiden Zeugen ableitbar, dass der brutale Sexualmord an dem zwölfjährigen Kind Stefan B. sonderlich belastet hätte. Nur etwa eine Stunde nach dem Mord hatte ein Zeuge mit ihm an einer Tankstelle in Buxheim gesprochen. Da hatte sich Stefan B. lediglich Sorgen um sein Auto gemacht, mit dem er offenbar irgendwo aufgesessen war. Und zu diesem Zeitpunkt sei er zwar „wuselig“ gewesen, was der Zeuge der Tatsache zuschreibt, dass Stefan B. offenbar Sorge hatte, sein Auto könnte einen Defekt haben. Ansonsten fand er ihn eher „sympathisch“. Der Angeklagte habe dem Zeugen an jenem Abend kurz nach dem brutalen Mord noch gesagt, er sei unterwegs zu einem Tuningtreffen in München.

Wo er in der Tat von einem weiteren Zeugen gesehen worden war. Der gebürtige Nassenfelser kannte den Angeklagten aus der Kindheit, da er in derselben Grund- und Hauptschule war wie Stefan B. Er beschreibt ihn als einen, der gerne gerauft habe und vor dem seine Mitschüler schon deswegen einen gewissen Respekt gehabt hätten. Seine rechtsradikalen Neigungen seien schon damals offenbar geworden. „Türken hat er nicht so gerne“, sagte der Zeuge heute vor Gericht. Auch habe er gerne Lanzer-Musik gehört. Aber dies wisse er nur vom Hörensagen.

Erhellend, was den Mord betrifft, waren die Aussagen der heutigen Zeugen sicherlich nicht. Immerhin belegen sie, dass Stefan B. der Mord an der kleinen Franziska nicht sonderlich belastet haben kann. Aber auch das hat der er selbst im bisherigen Prozessverlauf ja hinlänglich unter Beweis gestellt. Wenn man beispielsweise an jenen Verfahrenstag denkt, an dem der Gutachter die Obduktionsergebnisse vorgetragen und Stefan B. anschließend mit einem Lächeln auf den Lippen den Gerichtssaal verlassen hatte.

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