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Diesmal geht es aber nicht um die umstrittene Hähnchenmast-Anlage, sondern um die bestehende Biogas-Anlage.

(ty) Dass vom Pfaffenhofener Landratsamt die umstrittene Erweiterung der bestehenden Hähnchenmast-Anlage im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach auf rund 145 000 Tiere – wenngleich mit zahlreichen Auflagen – genehmigt worden war, hat bekanntlich für Aufregung gesorgt. Vermutlich vor diesem Hintergrund geht die Kreisbehörde, die Zielscheibe der Kritik war, jetzt besonders offensiv mit der Nachricht um, dass dem Betrieb nun außerdem die Erweiterung der Biogas-Anlage genehmigt worden ist. Zugleich will man aber betont wissen, "dass die Änderungen grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit der Erweiterung des Hähnchenmast-Betriebs stehen, sondern eine davon unabhängige unternehmerische Tätigkeit darstellen".

Für die bestehende Biogas-Anlage habe man kürzlich auf Antrag eine Genehmigung erteilt, wurde heute aus dem Landratsamt verkündet. Der Hintergrund wird wie folgt erklärt: "Die Gasverwertung soll künftig nicht mehr kontinuierlich mit gleichbleibender Leistung erfolgen, sondern wird dem Netzfahrplan des Netzbetreibers entsprechend den Markterfordernissen angepasst."

Aus den Antrags-Unterlagen ergebe sich, dass sich die einzuspeisende Strommenge um zirka fünf Prozent erhöhe. Die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid – mit Auflagen – seien erfüllt gewesen, "sodass die Antragstellerin damit einen Anspruch auf Genehmigung hatte", erläutert das Landratsamt.

Im Rahmen des Bauvorhabens werde zum Beispiel das Gärreste-Endlager mit Foliengas-Speicher neu gestaltet, ferner würden die beiden bereits bestehenden Blockheizkraftwerke erneuert sowie ein weiteres aufgestellt. Geplant seien auch die Neuausführung der Gasfackel, die Neuerrichtung einer Einwallung mittels Spundwand sowie die Erhöhung der Gesamtfeuerungs-Wärmeleistung.



Die im Genehmigungs-Bescheid nun festgelegte maximale Biomasse wird laut Landratsamt "nur unwesentlich erhöht" und entspricht der Festsetzung des Marktes Wolnzach im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 116 ("Sondergebiet "Biogasanlage Höckmeier – 2. Änderung"). Das Landratsamt weist indes darauf hin, "dass die Änderungen grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit der Erweiterung des Hähnchenmast-Betriebs stehen, sondern eine davon unabhängige unternehmerische Tätigkeit darstellen".

Im Rahmen der immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung müsse die Antragstellerin zahlreiche Nebenbestimmungen beachten, führt die Kreisbehörde weiter aus. Diese seien insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagen-bezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zur Anlagen-Sicherheit und zum Naturschutz erlassen worden.



Das Pfaffenhofener Landratsamt legt in seiner heute veröffentlichten Mitteilung zu diesem Thema abschließend großen Wert auf die Feststellung, "dass die Genehmigungs-Anforderungen bei der Bauausführung und beim Betrieb eingehalten werden". Damit werde "sichergestellt, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelt-Einwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft vermieden werden".

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