Bereits in der kommenden Woche werden voraussichtlich die Plädoyers gesprochen – Aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit
(ty) Der Franziska-Prozess vor der großen Schwurkammer des Landgerichts Ingolstadt nähert sich allmählich seinem Ende und könnte – so es keine verzögernden Anträge der Verfahrensbeteiligten gibt – am 11. Mai abgeschlossen sein. Dann würde das Urteil gut zwei Wochen vor dem zunächst anvisierten Termin gesprochen werden.
Geplant ist, am kommenden Montag vier Zeugen im Fall der damals 13-Jährigen zu vernehmen, die der Angeklagte Stefan B. ebenfalls missbraucht haben soll. Die Geschädigte selbst wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, da sie erst 14 Jahre alt ist.
Zur Erinnerung: Am 5. oder 6. Februar vergangenen Jahres soll Stefan B. mit einer 13-Jährigen in seinem Auto zu einem See westlich von Kochheim (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) gefahren sein. Dort soll er das ihm schutzlos ausgelieferte Mädchen dann missbraucht haben. Erst als ein Passant an die Scheibe des Autos klopfte, habe der Angeklagte vor dem Mädchen abgelassen. Er soll der 13-Jährigen dann gedroht haben, dass ihr und ihrer Familie etwas zustoßen würde, falls sie irgendjemandem davon erzählen oder Anzeige erstatten würde.
Ebenfalls am kommenden Montag wird auch der psychiatrische Sachverständige Friedemann Pfäfflin sein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten abgeben. Am Mittwoch, 29. April, könnten nach den derzeitigen Planungen dann bereits die Plädoyers gehalten werden. Wegen der Beteiligung von Minderjährigen bei den Taten werden die Plädoyers voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil könnte dann wie gesagt am Montag, 11. Mai, gesprochen werden.
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