Mit 74,6 Prozent wiedergewählt: Landrat Martin Wolf (CSU) liegt schwer verletzt und mit Erinnerungslücken in der Klinik. Ist er in der Lage, die Wahl innerhalb der vorgegebenen Frist anzunehmen?
Von Tobias Zell
Es ist ein sensationelles Ergebnis, das Amtsinhaber Martin Wolf (CSU) gestern bei der Pfaffenhofener Landrats-Wahl eingefahren hat. Der Wahlausschuss hat ihn heute nun offiziell zum Sieger erklärt. Was eigentlich nur als reine Formsache gilt, ist diesmal mit vielen Fragen verbunden. Denn weil Wolf nach seinem Unfall mit schweren Verletzungen im Krankenhaus liegt und unter Erinnerungslücken leidet, bleibt abzuwarten, ob er innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist in der Lage ist, die Wahl anzunehmen. Heute wurden nähere Details zum weiteren Vorgehen bekannt.
Am ersten Tag nach der Pfaffenhofener Landrats-Wahl hat heute der Wahlausschuss getagt und offiziell bekundet: Martin Wolf (CSU) ist wiedergewählt. Von den exakt 99 187 Wahlberechtigten hatten 33 452 ihre Stimme abgegeben, davon waren 281 ungültig. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 33,73 Prozent. Auf Wolf entfielen sensationelle 74,6 Prozent der Stimmen – das sind 24 746. Bei Norbert Ettenhuber von den Grünen machten 4237 Bürger ihr Kreuzchen, das entspricht 12,77 Prozent. FDP-Kandidat Franz Niedermayr konnte 4188 Stimmen auf sich vereinen, das bedeutet 12,63 Prozent.
Der Wahlausschuss wurde bei der heutigen Sitzung im Landratsamt von diesem Endergebnis offiziell unterrichtet. Und da Wolf somit mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hatte, ist er zum Landrat gewählt. Diese Feststellung hatte das Gremium formal zu treffen. Der Beschluss erging einhellig.
In dem Wahlausschuss sitzt jeweils ein Vertreter der vier Parteien, deren Kandidaten bei der vorherigen Landratswahl – also der im Jahr 2011 – am besten abgeschnitten haben. Die CSU hatte den Pfaffenhofener Ortsvorsitzenden Florian Schranz entsandt, für die SPD war ihr Kreisvorsitzender Markus Käser gekommen, für die Freien Wähler der Kreisvorsitzende Albert Gürtner und die AUL wurde vertreten durch Kreisrat Michael Franken, zugleich Bürgermeister von Reichertshofen.
Das Gremium wurde kurz vom Ablauf der gestrigen Wahl beziehungsweise von der Auszählung der Stimmen unterrichtet und erfuhr dabei, dass es in Geisenfeld und in Manching zwischen der Schnellmeldung und dem vorläufigen Endergebnis deutliche Differenzen gegeben hatte. Insgesamt sei es um eine Diskrepanz von 1500 Stimmen gegangen. In Geisenfeld fehlte demnach bei der Schnellmeldung ein Stimmbezirk. Und in Manching zeigte das Computer-Programm beim Endergebnis für zehn Urnenwahl-Bezirke „null“ an. Beides ist längst korrigiert, das offizielle Endergebnis lautet wie eingangs dargelegt.
Wie aber geht es nun weiter? Das war freilich auch die zentrale Frage, die heute im Wahlausschuss gestellt wurde. Denn CSU-Mann Martin Wolf ist zwar gestern mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt worden. Aber er liegt ja bekanntlich seit einem Verkehrsunfall am 2. April mit schweren Verletzungen im Krankenhaus und leidet zudem unter Amnesie: Er hat Gedächtnisstörungen beziehungsweise Erinnerungslücken.
Diese Diagnose war wenige Tage vor der Wahl in einer mit Wolfs Familie abgestimmten Erklärung von Vize-Landrat Anton Westner (CSU) öffentlich gemacht worden. Zugleich hatte es geheißen, dass völlig unklar sei, ob Wolf im Falle seiner Wiederwahl diese Wahl überhaupt annehmen könne. Auf den gestrigen Urnengang selbst hatte all das keine Auswirkungen. Doch entscheidend werden – im wahrsten Sinne des Wortes – nun die nächsten Tage sein.
Formal geht es jetzt wie folgt weiter: Der Wahlleiter muss Martin Wolf von dessen Wahl zum Landrat informieren und ihn zugleich dazu auffordern, binnen einer Woche – nach Zustellung eben dieser Mitteilung – zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Wird eine solche Erklärung von Wolf nicht abgegeben oder kann aus gesundheitlichen Gründen nicht abgegeben werden, so gilt die Wahl zum Landrat als abgelehnt.
In diesem Fall wäre die gestern stattgefundene Abstimmung komplett hinfällig und es müsste eine neue Wahl – höchstwahrscheinlich innerhalb von drei Monaten – stattfinden. Der Termin dafür würde von der Regierung von Oberbayern festgelegt. Für diese neuerliche Wahl müssten die Parteien ihre Kandidaten zunächst wieder in dem vorgeschriebenen Verfahren nominieren. Auch alle Parteien, die für die gestrige Wahl keinen Bewerber ins Rennen geschickt hatten, könnten einen Kandidaten aufstellen.
Wie heute von behördlicher Seite in der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses erklärte wurde, stimmen die Juristen des Landratsamts derzeit mit der Regierung von Oberbayern und dem bayerischen Innenministerium ab, wie genau die weitere Vorgehensweise ist. Es ist freilich nachvollziehbar, dass es in einem solch speziellen Fall zahlreiche Details zu klären gilt.
Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wie – also in welcher Form und auf welchem Wege – Martin Wolf über seinen Wahlsieg informiert werden kann und soll. Die Zustellung sei „noch nicht endgültig geklärt“, hieß es heute. Klar sei dagegen, dass dies „unverzüglich“ zu geschehen habe. „Unverzüglich“ bedeute: „ohne schuldhaftes Verzögern“. Praktisch heißt das wohl: Sofort, sobald alle Fragen geklärt sind. Nach Ablauf der einwöchigen Frist, binnen der Wolf dann nach Zustellung der Nachricht die Annahme der Wahl zu erklären hat, tritt der Wahlausschuss erneut zusammen.
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