Ein Bürger wandte sich an die Regierung: Die betrachtet den Fall aber als erledigt, weil eine "entscheidende Veränderung des Sachverhalts eingetreten" sei.
(zel) Die Pfaffenhofener Landrats-Wahl vom 7. Mai ist bei der Regierung von Oberbayern angefochten worden. Das wurde dort heute auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Gegenstand dieser Anfechtung sei die Frage der Wählbarkeit von Martin Wolf (CSU) gewesen, der am 4. April in einen tragischen Unfall verwickelt worden war und schwer verletzt sowie unter Amnesie leidend in der Klinik lag, während er mit rund 75 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt wurde. Außerdem ging es um die zum Zeitpunkt der Wahl-Anfechtung ausstehende Annahme der Wahl durch Wolf.
„Ein Bürger des Landkreises Pfaffenhofen hat die Wahl des Landrats bei der Regierung von Oberbayern angefochten“, bestätigte Martin Nell, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, heute gegenüber unserer Redaktion und führte dazu aus: „Gegenstand dieser Anfechtung war die Frage der Wählbarkeit des Kandidaten Martin Wolf und die zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehende Annahme der Wahl durch ihn.“
Mittlerweile, so erläutert Nell, habe Wolf die Wahl angenommen, der Landkreis-Wahlausschuss habe das Wahlergebnis festgestellt und der Landkreis-Wahlleiter dieses verkündet. „Somit ist eine entscheidende Veränderung des Sachverhalts eingetreten, auf den sich die Anfechtung bezog.“
Die Regierung von Oberbayern habe dem Bürger, der die Wahl angefochten hatte, daher schon vor einiger Zeit mitgeteilt, sie gehe davon aus, dass sich die Wahlanfechtung erledigt habe. Das entsprechende Schreiben der Regierung an diesen Bürger „blieb ohne Reaktion“, heißt es aus München.
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