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Aktuelles zu den Anträgen auf Unterstützung und deren Bearbeitung für Privat-Haushalte, Gewerbe-Betriebe, Landwirte und Vereine.

(ty) Nach dem jüngsten Hochwasser hatte das bayerische Finanz- und Heimat-Ministerium bekanntlich zur Unterstützung der von der Flut-Katastrophe betroffenen Menschen sowohl Soforthilfen als auch Notstands-Beihilfen zur Verfügung gestellt. Beim Landratsamt in Pfaffenhofen sind laut heutiger Mitteilung bislang rund 1900 Anträge eingegangen. Davon betreffen nach Angaben der Behörde rund 1540 Anträge die Soforthilfe für Haushalt und Hausrat, weitere 220 Anträge die Soforthilfe bei Ölschäden an Gebäuden und 140 Anträge den Bereich der Notstands-Beihilfen aus dem Härtefonds. "Rund 100 Anträge sind zurückgenommen worden beziehungsweise mussten abgelehnt werden." Nachfolgend die Details zu diesen finanziellen Unterstützungen sowie weitere Informationen für Hochwasser-Betroffene.

Insgesamt rund 1370 Anträge auf Soforthilfe für Haushalt und Hausrat sowie auf Soforthilfe bei Ölschäden an Gebäuden seien bisher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts in Pfaffenhofen abgewickelt worden. "Rund 3,9 Millionen Euro wurden ausbezahlt", teilte die Behörde weiter mit. Derzeit würden die Soforthilfe-Anträge für Ölschäden an Gebäuden bearbeitet. "Die Soforthilfe-Anträge werden nach den Vorgaben der erlassenen staatlichen Soforthilfe-Richtlinie bearbeitet", heißt es weiter. "Demnach wird, wenn eine Versicherbarkeit vorliegt, ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent ausbezahlt."

Für den Bereich Haushalt und Hausrat können laut Landratsamt maximal 2500 Euro ausbezahlt werden, wenn Versicherungs-Schutz möglich war, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde. Höchstens 5000 Euro betrage die Soforthilfe, wenn der Hausrat gegen Elementar-Gefahren versichert gewesen sei. Bei Ölschäden an Gebäuden betrage die Höhe der Soforthilfe bis zu 10 000 Euro, wenn das Gebäude gegen Elementar-Gefahren versichert gewesen sei. "War Versicherungs-Schutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5000 Euro."

Die Behörde stellt klar: "Sollte eine Soforthilfe bereits ausbezahlt worden sein und dann der Antragsteller im Nachgang Versicherungs-Leistungen erhalten haben, muss die Soforthilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden." Die Frist für die Abgabe der Anträge auf Soforthilfen für Haushalt/Hausrat sowie bei Ölschaden an Gebäuden endet – das wurde noch einmal bestätigt – am 30. September dieses Jahres. Antrags-Formulare sind auf der Internet-Seite des Landkreises abrufbar; hier der direkte Link. Dort finden sich auch weitere nützliche Infos. 

Die Anträge auf Notstands-Beihilfen werden nach aktuellen Angaben aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen derzeit ebenfalls bearbeitet. "Es wurden bereits weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Anträge nachgefordert", heißt es in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung. Dazu seien oftmals auch Ortstermine notwendig. "Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Entschädigung liegt bei der Regierung von Oberbayern", wird betont.  Anträge auf Notstands-Beihilfen (Härtefonds) können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Antrags-Formulare und weitere Infos dazu sind ebenfalls auf der Internet-Seite des Landkreises abrufbar; hier der direkte Link.

Die Bearbeitung von Anträgen für Gewerbe-Betriebe in Oberbayern erfolgt laut Landratsamt durch die Regierung von Oberbayern. Unterschriebene Anträge sowie Anfragen dazu seien per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Für den Bereich der Landwirtschaft liege die Zuständigkeit beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Informationen dazu sind auf der Internet-Seite des zuständigen Staatsministeriums zu finden; hier der direkte Link.

Vereine könnten Notstands-Beihilfen aus dem Härtefonds über das Landratsamt beantragen. Zusätzlich sei ein Zuschuss im Rahmen der Sportförderung möglich. Umfassende Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite des bayerischen Finanz-Ministeriums; hier der direkte Link.

Anträge von durch das Hochwasser geschädigten Menschen aus dem Landkreis nimmt laut Landratsamt auch der Verein "Familien in Not" in Pfaffenhofen entgegen "und veranlasst finanzielle Hilfen entsprechend der Bedürftigkeit und den zur Verfügung stehenden Mitteln". Auf der Internet-Seite www.familien-in-not-pfaffenhofen.de findet man Informationen zur Beantragung einer Hilfe aus dem Spendentopf. "Zur Prüfung, ob Mittel ausgezahlt werden können, müssen Vermögens- und Einkommens-Nachweise vorgelegt werden", wird betont.

Bei weiteren Fragen rund um Unterstützung für Hochwasser-Opfer sind die zuständigen Mitarbeiter am Landratsamt von Pfaffenhofen telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 45 75 oder (0 84 41) 27 - 45 76 erreichbar – und zwar montags bis donnerstags jeweils zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und zwischen 13 Uhr und 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

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