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Lorenz Eberle aus Geisenfeld über die Situation um den Pfaffenhofener Landrat, der seit einem schweren Verkehrsunfall am 2. April im Krankenstand ist.

„Aber natürlich ist Martin Wolf dienstunfähig. Dienstunfähiger kann man gar nicht sein. Herr Wolf war innerhalb von sechs Monaten über vier Monate nicht im Dienst. Er wird auch innerhalb absehbarer Zeit seine Tätigkeit nicht aufnehmen können. Damit ist nach dem Beamtenstatusgesetz und dem bayerischen Beamtengesetz ein Ruhestandsverfahren einzuleiten.

Wir brauchen jetzt sofort – unverzüglich, Herr Westner –  ein amtsärztliches Gutachten, eine baldige außerordentliche Kreistagssitzung und dann Neuwahlen. 

Eigentlich ist Herr Wolf gar nicht korrekt gewählt worden, denn er war am Wahltag weder dienstfähig noch bei Bewusstsein. Es besteht doch ein Riesenunterschied zwischen einer Amnesie (Gedächtnisverlust) und einer nicht vorhandenen Bewusstseinsfähigkeit beziehungsweise Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Urteilsfähigkeit, Schuldfähigkeit und Dienstfähigkeit. 

Aufgrund der Schwere der Kopfverletzungen bei Herrn Wolf war eigentlich immer klar, dass es bis zur hoffentlich erfolgenden Genesung lange dauernd würde, länger jedenfalls als der Landkreis warten kann und im Sinne der Wähler darf.

Die Tatsache, dass Herr Westner und Herr Straub die Angelegenheit derart falsch eingeschätzt haben, sagt viel. Man ist also nicht in der Lage, sich medizinischen Rat einzuholen oder diesen Rat anzunehmen. Offensichtlich ist man nicht willens oder fähig zu recherchieren. Das politische  Führungspersonal im Landkreis ist wie gelähmt und erkennbar unfähig, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Den Bürgern des Landkreises Pfaffenhofen entsteht dadurch ein großer Schaden. Nicht nur, dass das Landrats-Gehalt in etwa doppelt bezahlt werden muss. Es ist auch noch so, dass ein nicht gewählter und damit demokratisch nicht legitimierter Stellvertreter im Amt ist und dass dieses Amt durch Apathie und die Unfähigkeit, die Gesetze umzusetzen, beschädigt wird. 

Aus der unqualifizierten Ecke des Wahlvolks wird jetzt gerne der billige Spruch "gewählt ist gewählt" zitiert. Als wäre die Landrats-Wahl eine Lotterie, mit der dem glücklich Gewählten ein sorgenfreies Leben geschenkt wird. Nein, eine solche Lotterie ist diese Wahl keinesfalls. Es geht ausschließlich um die Amtsausübung und den Landkreis. Der Landrat muss seine Funktion erfüllen. Das ist der ganze Sinn. 

Der Ball liegt jetzt bei den Kreisräten. Jeder Einzelne muss sich seiner Rolle bewusst werden. Er/sie muss Schaden von den Steuerbürgern abwenden und die Glaubwürdigkeit der lokalen Demokratie schnellstmöglich wieder herstellen. 

Die Situation schwankt zwischen Skandal, Bauerntheater und Kungelei. Die ungute Lage mag ja für manchen Kreisrat vorteilhaft sein. Ich bin gespannt, ob die Kreisräte in der Mehrheit zu ihrer Verantwortung und Bedeutung als gewählte Vertreter der Kreisbevölkerung finden.“ 

Dr. Lorenz Eberle,
Am Werkskanal 14,
Geisenfeld 

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